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  Aktuelle Themen

 

 

Aktuelle Themen:
•BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
•Verbesserung der Arbeitssituation in Kreißsälen gefordert
• Betriebskosten für Geburtshäuser gesichert
• Hebammengebührenverordnung 2007
• Geringere Kosten für werdende Eltern - Pressemitteilung des BDH 02/07
• Pränatalmedizin - Ultraschall
• Weniger Entzündungen durch natürliche Geburt?
• Kindersterblichkeit, weltweit
• ELEKTRONISCHE ABRECHNUNG
• Stellungnahmen des BDH zu den Themen
  • Schwangerenvorsorge
  • Zusammenarbeit von Hebamme und Ärztin/Arzt
  • Familienhebamme

 

ACHTUNG: Änderungen bei der Berufshaftpflichtversicherung

Liebe Kolleginnen,
aus Sorge vor steigenden Beiträgen sind viele Hebammen versucht, die Berufshaftpflichtversicherung zu wechseln. Dabei muß geprüft werden, ob der Versicherungsschutz nach einem Schadensfall weiterbesteht!!! Das übliche Vorgehen ist nämlich, der Hebamme nach einem Schadensfall die Versicherung zu kündigen. Dann muß sie sechs Monate ohne Versicherung (und damit auch ohne Berufstätigkeit) gewesen sein, bevor sie in die Berufshaftpflichtversicherung des DHV e.V.  aufgenommen wird.
Selbstverständlich besteht diese Kündigungspraxis bei der SECURON nicht, weswegen es sich lohnt, über unseren Berufsverband versichert zu sein.

Die Versicherungssummen müssen auf 4,5 Millionen Euro angehoben werden, weil bei einem Schadensfall mit Beeinträchtigung des kindlichen Lebens die Kosten für alle medizinischen Therapien, den Umbau der elterlichen Wohnung, den Verdienstausfall bis zum Renteneintritt und eine Rentenausgleichszahlung bis zum 75. Lebensjahr, sowie die Gehaltssteigerungen der Anwälte u.a. berücksichtigt werden.
Und hierbei geht es NICHT unbedingt um geburtshilfliche Ereignisse, sondern immer mehr um Schadensfälle im Wochenbett!!!

Also: wenn Sie tatsächlich die Berufshaftpflichtversicherung der SECURON/ des Deutschen Hebammenverbandes e.V. verlassen wollen, prüfen Sie bitte sehr genau, ob Ihre neue Versicherungen Ihnen die gleichen Leistungen bietet (oder ob im Kleingedruckten eine Ausschlußklausel steht).

 

Delegierte des Hebammenverbandes fordern sofortige und nachhaltige Verbesserung der Arbeitssituation in den Kreißsälen

Bei der Delegiertentagung des Deutschen Hebammen verbandes forderten die Landesvertretungen ein unverzügliches und nachhaltiges  Reagieren der politisch Verantwortlichen, denn in den Kreißsälen stehe der Kollaps unmittelbar bevor.

Die schlechte personelle Besetzung lasse sichere Geburten in Ruhe  und Würde kaum noch zu. Häufig sei eine Hebamme für die gleichzeitige Betreuung mehrerer Frauen zuständig. Die fehlende Betreuungszeit führt nach Ansicht der Delegierten zu unnötigen Interventionen wie Geburtseinleitungen und Periduralanästhesien. In diesem Zusammenhang wurde auch darüber diskutiert, ob die personelle Unterbesetzung der Kreißsäle Einfluss habe auf die nach wie vor steigenden Kaiserschnittzahlen auf bislang ca. 30 % im Bundesdurchschnitt.
Die Delegierten waren sich einig darin, dass die Gesetzgebung für eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung zu sorgen habe. Wer will, dass in den Krankenhäusern gute Arbeit geleistet wird, muss für die entsprechende Finanzierung und für genügend Personal sorgen, so der Tenor. Für die Hebammen war auch klar, dass die Priorisierung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte in der Geburtshilfe ein Ende nehmen müsse. Deshalb forderten die Delegierten ihren Hebammenverband im Namen der 17.000 Mitglieder dazu auf,  weiterhin im Schulterschluss mit ver.di und dem Bündnis zur „Rettung der Krankenhäuser“, aktiv zu bleiben.

Pressestelle des
Deutschen Hebammenverbandes e.V.
Dr. Edith Wolber
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3 in 74909 Meckesheim

 

Betriebskosten für Geburtshäuser gesichert

Mit sofortiger Wirkung: Betriebskosten für Geburtshäuser gesichert

Die Würfel sind gefallen! Seit Jahren wurde um eine sichere Finanzierung der Geburten im Geburtshaus durch die Krankenkassen gerungen. Nun ist es endlich soweit. Am 27. Juni 2008 wurde durch die gemeinsame Schiedsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Hebammenvertreterinnen ein Vertrag zur Übernahme der Betriebskosten durch die Krankenkassen beschlossen. „Wir sind glücklich und erleichtert über diese Regelung“, so Helga Albrecht, die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (BDH e.V.). Durch unsere Beharrlichkeit in den Verhandlungen haben jetzt alle Frauen die Möglichkeit ihr Kind in einem Geburtshaus zu gebären, denn ab sofort entfällt die Unsicherheit bei der Kostenübernahme für eine Geburt im Geburtshaus. Darüber hinaus“, so die Präsidentin weiter, „sichert das Urteil der Schiedsstelle den Geburtshäusern einen festen Platz im bundesdeutschen Gesundheitssystem“.

Dr. Edith Wolber
Pressereferentin beim
Deutschen Hebammenverband (DHV e.V.)
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3
74909 Meckesheim

 

Hebammengebührenverordnung 2007
Der folgende Text wurde mit der freundlichen Unterstützung der Firma HebRech erstellt.

In letzter Sekunde wurde der neue Gebührenvertrag rechtskräftig!
Den Vertragstext mit Erläuterungen kann man einsehen unter www.hebammenverband.de ->Aktuelles und unter www.hebrech.de ->Dokumente.
Er besteht aus drei Dokumenten, die auch hier als pdf vorliegen:
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe ab 01.08.2007
Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1) ab Seite 5 gibt es die Vergütungstabelle ;-)
Abrechnung von Hebammenleistungen (Anlage 2)

Hier das Wichtigste in Kürze:
• Die neuen Gebühren gelten für alle erbrachten Leistungen ab 1.8.2007.
• Rechnungen mit den neuen Gebühren können jedoch frühestens am 15.9.2007 an die Kassen geschickt werden.
• Alte und neue Gebühren müssen in getrennten Rechnungen erfasst werden

Für Fälle, in denen Hebammen in diesen sechs Wochen dringend Einnahmen benötigen, hat Frau Selow vom Deutschen Hebammenverband mit den Kassenvertretern folgende Übergangsregel klargestellt:
Bei Rechnungseingang bis zum 14.09.2007 können Leistungen im Zeitraum vom 1.8.2007 bis 14.9.2007 nach der alten GebO abgerechnet werden. Hierbei verzichtet man jedoch auf die höheren Sätze, die in diesem Zeitraum möglich wären. Eine Nachberechnung ist nachträglich nicht möglich. Wir empfehlen, von dieser Übergangsregel in den letzten Tagen nicht mehr Gebrauch zu machen, denn es ist möglich, daß die ein oder andere Kasse ihre Systeme bereits vor dem 15.9.2007 umstellt.

• Quittungs-Pflicht:
   • Ab 15.9.2007 müssen die meisten Leistungen per Unterschrift von der Betreuten quittiert werden (für telefonische Beratungen wird keine
      Quittung nötig sein). Bis Mitte September sollen die notwendigen Quittungs-Formulare fertiggestellt und Details verhandelt sein.
   • Leider können die Kassen bis heute keine gescannten Unterlagen auf elektronischem Wege annehmen. Daher ist es notwendig, die Quittungen
      per Post an die Belegannahmestellen der Kassen zu schicken.

In den Gebührenverhandlungen wurde den Hebammenvertretern gesagt, daß die Quittungsformulare gescannt in elektronischer Form an die Kassen geschickt werden könnten. Dazu ist heute definitiv keine Kasse in der Lage, da die notwendige Spezifikation in der 'Technischen Anlage' zwar 1999 begonnen wurde, aber bis heute noch nicht fertig gestellt ist. Die Kassenverbände haben geplant, dieses Thema in den nächsten Jahren wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Eine Sonderlösung für einzelne Berufsgruppen wird es m.E. (Christoph Zimmermann) nicht geben.
Die Form der Quittungen und das Verfahren ist noch nicht abschließend geklärt und wird Thema von Nachverhandlungen sein (siehe Vertrag §18, Abs. 2, Satz 2 ff). Erst danach kann gesagt werden, wie die Quittungen erfasst werden müssen, und wie und ab wann sie zu den Kassen kommen.

Die Gebühren gelten nur für Hebammen, die dem Vertrag beigetreten sind!!!
• Mitglieder der Berufsverbände DHV/BfHD können nur über ihren Verband beitreten.
• Hebammen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, können direkt beim VdAK beitreten. Dazu muss die Beitrittserklärung und das Abfrageformular zusammen mit Ihrer Hebammen-Anerkennungsurkunde an den VdAK (VdAK/AEV, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg) geschickt werden. Beide Formulare finden Sie auf der HebRech-Website.

• Privatrechnungen:
Mit der Gültigkeit der neuen Gebühren stellt sich die Frage, wie es mit den Privatrechnungen weiter geht. Hier ist die Sache etwas komplizierter, da in jedem Bundesland eine andere Regelung herrscht:
• In Baden-Württemberg bleibt alles beim alten. In B-W können Sie also Privatpatientinnen nahtlos weiter abrechen.
• In NRW, Niedersachsen, Hessen, Bremen und Bayern ist die Situation eindeutig: Es bleibt zunächst bei der alten Gebührenordnung, die sich
  auf den Stand vom 24.7.2004 bezieht. In diesen Ländern ist damit zu rechnen, daß es bald eine angepaßte Gebührenordnung geben wird.
  Bis dahin kann in diesen Ländern ohne Unterbrechung über den 1.8.2007 hinaus weiter abgerechnet werden.
• In allen anderen Bundesländern ist die Situation rechtlich unklar, da sich die aktuelle Privat-GebO auf die jeweils gültige GESETZLICHE
  Kassen-GebO bezieht. Da es nun keine gesetzliche Kassen-GebO mehr gibt, gibt es ab 1.8.2007 keine Privat-GebO mehr!! Diese Gesetzeslücke
  wird erst geschlossen, wenn eine neue Privat-GebO verabschiedet wird. Bis die Situation gesetzlich geregelt ist, können Sie Privatrechnungen
  wahlweise nach der alten GebO oder dem neuen Gebührenvertrag abrechnen. Beides ist zwar nicht ganz korrekt, aber es gibt zur Zeit keine
  eindeutige Lösung.
Hierzu gibt es noch ein Schreiben vom Deutschen Hebammenverband.

HebRech-Kundinnen erhalten wie gewohnt alle Neuerungen mit der nächsten Update-CD oder per online-update unter www.hebrech.de.

 

Geringere Kosten für werdende Eltern
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz stärkt außerklinische Geburtshilfe

Außerklinische Geburtshilfe in Geburtshäusern wird künftig auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziell anerkannt. Grund dafür ist eine bisher weitgehend unbemerkte Veränderung im Rahmen der Gesundheitsreform. Danach können die Betriebskosten von Geburtshäusern ab dem Inkrafttreten am 01.04.2007 erstmals mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Der Vorteil für die Eltern: Sie müssen nicht wie bisher die Betriebskosten bei ambulanten Geburten selbst zahlen; der Vorteil für das Gesundheitssystem: hoch technologisierte Kreißsäle werden nicht mit gesunden Schwangeren belegt, sondern sind frei für Geburten, die einer besonderen Überwachung bedürfen. Der Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH) fordert jetzt die Krankenkassen auf, so rasch wie möglich die entsprechenden Verhandlungen zur Übernahme von Betriebskosten von Geburtshäusern zu beginnen.

"Im Bereich der außerklinischen Geburtshilfe jedenfalls wird die Gesundheitsreform ihrem Titel gerecht", freut sich Helga Albrecht, Präsidentin des größten deutschen Hebammenverbandes BDH in einer ersten Würdigung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Danach ist erstmals in der Geschichte des deutschen Gesundheitswesens eine gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten von hebammengeleiteten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Bisher wurden zwar bei außerklinischen Geburten die Hebammenleistungen von den Kassen bezahlt, nicht aber, im Gegensatz zu den arztgeleiteten Kliniken, die Kosten des Trägers. Eltern, die ihre Kinder selbstbestimmt zur Welt bringen wollten, mussten dafür in die eigene Tasche greifen. Ein Paradoxon, schreibt doch auch die Berufsordnung die Hinzuziehung einer Hebamme für jede Geburt vor, während eine ärztliche Anwesenheit bei normalem Verlauf nicht notwendig ist.

"Kostensenkung und eine individuell betreute, entspannte Geburt sind keine Widersprüche", so Albrecht wörtlich. Neben den erheblich günstigeren Betriebskosten von Geburtshäusern in Relation zu Krankenhäusern wird so auch eine weitere Trendwende möglich: Die Abkehr von der Medikalisierung und Pathologisierung von Schwangerschaft und Geburt. Sie sei auch aufgrund der höheren Kostenerstattung in Kliniken zu begreifen. Eine Klinikgeburt wird von den Krankenhausträgern immer öfter als Blankoscheck verstanden. Seit der Umstellung auf DRG und die damit verbundene Abrechnung nach Standardsätzen sank z.B. der Anteil (kostengünstigerer) ambulanter Geburten von zuvor 10% auf fast 0%.

Auf der anderen Seite sind in den letzten Jahren, so aktuelle Zahlen vom Statistischen Bundesamt, Kaiserschnitte kontinuierlich angestiegen. Mit rund 28% liegt die heutige Kaiserschnittquote (1995: 18%) damit in Deutschland doppelt so hoch wie die von der WHO für vertretbar erachteten 10-15 Prozent-Rate.

Frauen haben sich, trotz notwendiger Eigenleistungen, diesem Pathologisierungstrend bereits in der Vergangenheit entzogen. So stieg auch im Jahr 2005 die Rate der außerklinischen Geburten: jede 50. Frau entschied sich für eine Geburt außerhalb der Klinik.

Seit 1987 haben sich in Deutschland rund 150 Einrichtungen gegründet, die von Hebammen geleitete Geburtshilfe anbieten. Neben der "reinen" Geburtshilfe kümmern sie sich um Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit. Abgerundet werden diese Leistungen durch ein breites Angebot familienorientierter Bildung. "Wir freuen uns", so die Präsidentin, "wenn künftig mehr Kinder in einer guten Atmosphäre zur Welt kommen. Und wir wissen, daß es viele Eltern schätzen, wenn Schwangerschaft, Geburt und der Start in die Elternzeit vertrauensvoll von Hebammen begleitet wird."

19.02.2007

Wenn Sie diese Pressemitteilung ausdrucken möchten steht hier ein pdf-Dokument bereit.

Deutscher Hebammenverband e.V.
Dr. Edith Wolber
Pressereferentin
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3
74909 Meckesheim

 

Daß Ultraschall nicht harmlos ist, ist seit Jahren bekannt

Das ist nichts Neues.
Es gibt seit Jahren Forschungsergebnisse aus aller Welt, die uns zeigen, daß wir weltweit fahrlässig und völlig unbedarft im Mutterleib unzählige Versuchslabore eingerichtet haben. Es gibt durchaus schon Forschungen, die Wachstumsstörungen belegen.
Das ist z.B. das Ergebnis einer Studie mit 2834 Schwangeren: In der Gruppe, in der häufig sonographiert wurde, traten vermehrt intrauterine Wachstumsstörungen auf. Die Zahl der wachstumsretardierten Feten war in der mehrmals sonographisch untersuchten Gruppe um ein Drittel erhöht. Und das, obwohl sich die beiden Studienkollektive bezüglich Risikofaktoren für intrauterine Wachstumsretardierung nicht unterschieden.
Seit den frühen neunziger Jahren haben amerikanische Forscher aufgezeigt, daß durch die Ultraschallgewebeheizung Blutungen in Mäusedärmen verursacht wird. Wissenschaftler der Universität Dublin haben belegt, daß "Scans" Veränderungen in den Zellen hervorrufen, was jahrelang immer bestritten wurde.
Forscher haben bewiesen, daß Ultraschall chemische Reaktionen auslösen kann. Die Erbsubstanz DNA sowie Eiweiße können zersetzt werden.
Diese Studien veranlassten immerhin das National Institute of Health (die amerikanische Gesundheitsbehörde) 1984 zu der Stellungnahme, daß Routine-Ultraschall z.Zt. nicht empfohlen werden kann.
Es gibt auch Studien, die zeigen, daß Ultraschalluntersuchungen feine Gehirnschäden verursachen können. Gemäß einer Studie an 2000 Babys, die vom „Nationalen Zentrum für fötale Medizin in Trondheim" durchgeführt wurde, konnte festgestellt werden, daß Babys, die routinemäßig mit Ultraschall untersucht wurden, eine 30 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit hatten, linkshändig zu werden, als die ohne US. Und es gibt auch Belege aus Australien, daß die Zahl wachstumsgehemmter Babys sich um ein Drittel erhöht!
Kanadier sprechen von "verspätetem Sprechen", Professor James Campbell, ein Ohren-, Nasen- und Kehlkopfspezialist, faßt zusammen: "Es sollte die Möglichkeit feiner mikroskopischer Änderungen bedacht werden, wenn neuronales Gewebe Ultraschallwellen ausgesetzt wird!"

Bei uns legen Im Durchschnitt sechsmal pro Schwangerschaft die Frauenärzte den Schallkopf auf den Bauch.
Wenn die Befürworter der Ultraschalltechnik darauf verweisen, daß seit Einführung der Methode vor 25 Jahren keine Schädigungen beim Menschen nachgewiesen wurden, dann muss das allerdings nichts heißen.
Wie wir das zum Beispiel von den Röntgenstrahlen her wissen, haben diese durch ihr fast 100-jähriges Bestehen noch nichts von ihrer Gefährlichkeit verloren und durch sie sterben noch immer jährlich 40 000 Menschen. Die gesamte Geschichte der Medizin beweist das Unglaubliche für eine ernst genommen werden wollende Form der Krankheitsbehandlung: Ärzte machen erst mal munter drauf los, mit dem, was die Menschen beeindruckt und allem, was neu auf den Markt der Eitelkeiten kommt: Jahrzehnte später stellt sich das dann als schrecklich schadenverursachend heraus. (Unglaublich, aber wahr: In meiner Kindheit stand noch in jedem besseren Schuhgeschäft ein Röntgengerät für Kinderfüße.)
Fest steht auch: Ultraschalluntersuchungen wurden weltweit eingeführt, ohne daß langfristige Studien durchgeführt wurden, die belegen, daß diese Beschallung ungefährlich ist. Und tatsächlich zeigen einige Studien, daß es mit Ultraschall sogar wahrscheinlicher ist, sein Baby zu verlieren. Eine Studie des "Königin Charlotte Krankenhauses" in London fand nämlich heraus, daß Frauen, die eine Doppler-Ultraschall-Untersuchung hatten, eine größere Wahrscheinlichkeit hatten, ihre Babys zu verlieren, als jene, die nur die "standard neonatale Behandlung" erhielten. Eine Untersuchung mit Doppier- oder Duplex-Geräten bedeutet generell ein noch größeres Risiko.

"Natürlich" hat man Ultraschall auch an Tieren getestet. Die Röntgenologin Doreen Liebeskind vom Albert Einstein College hat in einer vielzitierten Studien festgestellt, daß Ultraschall Veränderungen im Zellaussehen und in der Mobilität der Zellen, abnormalen Zellwuchs und abnormale Chromosomen hervorruft, von denen einige auf die nächste Generation weitergegeben werden. Robert Bases, der Leiter des Colleges, sagte, daß es eine "verwirrende Ansammlung von Ultraschallbioeffekten in über 700 Veröffentlichungen seit 1950" gab und fügte hinzu, daß Dr. Liebekinds Ergebnisse von vier unabhängigen Laboratorien bestätigt wurden!

Alles in allem ist Ultraschall eine sehr fragwürdige Diagnosemethode und schon gar kein Familienspaß.


Dr. Edith Wolber
Pressereferentin beim
Deutschen Hebammenverband
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: wolberdietrich@t-online.de
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74909 Meckesheim

 

Weniger Entzündungen durch natürliche Geburt?

Hamburg (ots) - Eine natürliche Geburt ist im Vergleich mit dem Kaiserschnitt gesundheitlich möglicherweise vorteilhaft für das Kind. Wie das Magazin GEO in seiner Juli-Ausgabe berichtet, werden Neugeborene dabei gegen jene Bakterien immunisiert, die zum Aufbau ihrer Darmflora nötig sind. Das hat ein schwedisch-deutsches Forscherteam um Mathias Hornef und Michael Lotz von der Universitätsklinik Freiburg bei Versuchen mit Mäusen herausgefunden.

Beim Weg durch den Geburtskanal schluckt der Fötus bakterielle Bestandteile der mütterlichen Darmflora, die eine wesentliche Rolle bei der Verdauung spielen. Doch die Rezeptoren der Darmepithel-Zellen müssen erst lernen, die Bakterien als "gute Nachbarn" zu tolerieren.

Dies geschieht, zumindest bei Mäusen, normalerweise zum Zeitpunkt der natürlichen Geburt. Denn während das Darmepithel bei per Kaiserschnitt entbundenen Tieren sehr heftig reagierte, wenn man es den bakteriellen Reizen aussetzte, stießen die Freiburger Mikrobiologen im Darm von natürlich geborenen Mäusen auf Spuren einer gerade überstandenen, aber harmlosen Immunreaktion.

Vermutlich sind die Ergebnisse auf Menschen übertragbar: Durch Kaiserschnitt entbundene Kinder leiden häufiger an Verdauungsproblemen und Darmentzündungen als regulär zur Welt gekommene Babys.

Das aktuelle GEO-Heft umfasst 156 Seiten, kostet 6,- Euro und erscheint am 19. Juni 2006.


Originaltext: Gruner+Jahr, GEO
Maike Pelikan
GEO Marktkommunikation
20444 Hamburg
Tel.: 040/3703-2157
eMail: pelikan.maike@geo.de
GEO im Internet: www.GEO.de

 

Jährlich sterben sieben Millionen Neugeborene

LONDON - In den Entwicklungsländern sterben jährlich sieben Millionen Babys im ersten Monat ihres Lebens. Zwei Millionen Neugeborene sterben noch am Tag ihrer Geburt, eine Million überlebt die erste Woche nicht, weitere vier Millionen sterben im ersten Monat.

Dies geht aus einer Studie der britischen Nichtregierungsorganisation "Save the Children" hervor. Der Tod Neugeborener sei in den meisten Fällen auf vermeidbare Ursachen wie Infektionen und Untergewicht zurückzuführen, sagte die "Save the Children"-Vorsitzende Jasmine Whitbread.

Die Kindersterblichkeit könne schon durch "einfache Techniken" wie Tetanusimpfungen und den Einsatz ausgebildeter Hebammen um 70 Prozent gesenkt werden. Insgesamt zehn Millionen Kinder erleben gemäss der Studie das fünfte Lebensjahr nicht.

Zwar seien im vergangenen Jahrzehnt erste Erfolge gegen Kindstode vor dem fünften Lebensjahr zu verzeichnen, die hohe Todesrate unter Neugeborenen sei jedoch "eines der am stärksten vernachlässigten Gesundheitsprobleme der Welt", sagte Whitbread.

In manchen Ländern warteten die Eltern teilweise monatelang mit der Wahl eines Kindsnamens, weil sie einen möglichen Tod des Nachwuchses einkalkulierten.

Whitbread forderte die internationale Gemeinschaft zu verstärkten Anstrengungen auf, die Hygiene und den Impfschutz in den Entwicklungsländern zu verbessern. Frauen müssten besseren Zugang zu Bildung, Nahrung und Verhütungsmitteln erhalten.

Die Organisation untersuchte in ihrer Studie die Lage von Müttern in 125 Ländern weltweit. Am schlimmsten ist die Situation demnach in Niger. Am geringsten war die Kleinkinder-Sterblichkeit bereits zum siebten Jahr in Folge in Schweden, gefolgt von den anderen skandinavischen Ländern.

aus: Tagesanzeiger, Online, Zürich 10.5.06
Dr. Edith Wolber
Pressereferentin beim
Deutschen Hebammenverband
Tel: 06226 - 8286 oder 429400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3
74909 Meckesheim

 

ELEKTRONISCHE ABRECHNUNG

Liebe Kolleginnen!

Die papierlose Abrechnung kommt, ja!
Aber sie ist noch nicht da!
Soll heißen: Noch sind die Datenwege nicht abgesichert, noch sind auch die Krankenkassen nicht so weit.

Auch die Benutzung von Abrechnungsstellen kann erst anfangen, wenn der Datentransfer dorthin sicher verschlüsselt stattfinden kann.

Also:
die elektronische Abrechnung kann erst benutzt werden, wenn
a) die einzelne Krankenkasse signalisiert hat, für die Verarbeitung elektronischer Rechnungen gerüstet zu sein und
b) der Datentransfer zu den Krankenkassen direkt oder aber zu einer Abrechnungsstelle sicher verschlüsselt stattfinden kann

Bis diese beiden Punkte umgesetzt sind
• schreiben Sie bitte weiter Rechnungen in althergebrachter Papierform,
• schicken diese direkt zu den Krankenkassen und
• kaufen nicht überstürzt Computerprogramme.


An dieser Stelle informieren wir Sie weiter!

 

Stellungnahmen des Deutschen Hebammenverbandes als pdf

• Empfehlung für Schwangerenvorsorge durch Hebammen,2004
• Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Hebamme und Ärztin/ Arzt in der Geburtshilfe, 04/2001
• Die Familienhebamme Ergebnisbericht der AG Familienhebammen, 2004

Das Copyright liegt bei allen genannten Schriften beim Deutschen Hebammenverband Karlsruhe.
Sollten Sie sich Auszüge ausdrucken wollen, stellen Sie bitte Ihren Drucker wunschentsprechend ein (z.B. Seite 12-17, nur s/w).
Alle Schriften sind auch beim Deutschen Hebammenverband in Karlsruhe zu bestellen:

Regine Knobloch
Telefon 0721-98189-11
e Mail: knobloch@bdh.de

 

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