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Aktuelle Themen:
•BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
•Verbesserung
der Arbeitssituation in Kreißsälen gefordert
•
Betriebskosten für Geburtshäuser gesichert
•
Hebammengebührenverordnung 2007
• Geringere Kosten
für werdende Eltern - Pressemitteilung des BDH 02/07
• Pränatalmedizin -
Ultraschall
• Weniger
Entzündungen durch
natürliche Geburt?
•
Kindersterblichkeit, weltweit
• ELEKTRONISCHE
ABRECHNUNG
• Stellungnahmen des BDH
zu den Themen
• Schwangerenvorsorge
• Zusammenarbeit von Hebamme und
Ärztin/Arzt
• Familienhebamme
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ACHTUNG:
Änderungen bei der Berufshaftpflichtversicherung
Liebe Kolleginnen,
aus Sorge vor steigenden Beiträgen sind viele Hebammen
versucht, die Berufshaftpflichtversicherung zu wechseln. Dabei
muß geprüft werden, ob der Versicherungsschutz nach
einem Schadensfall weiterbesteht!!! Das übliche Vorgehen ist
nämlich, der Hebamme nach einem Schadensfall die Versicherung
zu kündigen. Dann muß sie sechs Monate ohne
Versicherung (und damit auch ohne Berufstätigkeit) gewesen
sein, bevor sie in die Berufshaftpflichtversicherung des DHV e.V.
aufgenommen wird.
Selbstverständlich besteht diese Kündigungspraxis bei
der SECURON
nicht, weswegen es sich lohnt, über unseren Berufsverband
versichert zu sein.
Die Versicherungssummen müssen auf 4,5 Millionen Euro
angehoben werden, weil bei einem Schadensfall mit
Beeinträchtigung des kindlichen Lebens die Kosten für
alle medizinischen Therapien, den Umbau der elterlichen Wohnung, den
Verdienstausfall bis zum Renteneintritt und eine
Rentenausgleichszahlung bis zum 75. Lebensjahr, sowie die
Gehaltssteigerungen der Anwälte u.a. berücksichtigt
werden.
Und hierbei geht es NICHT unbedingt um geburtshilfliche Ereignisse,
sondern immer mehr um Schadensfälle im Wochenbett!!!
Also: wenn Sie tatsächlich die Berufshaftpflichtversicherung
der SECURON/
des Deutschen
Hebammenverbandes e.V. verlassen wollen, prüfen Sie
bitte sehr genau, ob Ihre neue Versicherungen Ihnen die gleichen
Leistungen bietet (oder ob im Kleingedruckten eine
Ausschlußklausel steht).
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Delegierte
des Hebammenverbandes
fordern sofortige und nachhaltige Verbesserung der Arbeitssituation in
den Kreißsälen
Bei der Delegiertentagung des
Deutschen Hebammen
verbandes forderten die Landesvertretungen ein unverzügliches
und
nachhaltiges Reagieren der politisch Verantwortlichen, denn
in den
Kreißsälen stehe der Kollaps unmittelbar bevor.
Die
schlechte personelle
Besetzung lasse sichere
Geburten in Ruhe und Würde kaum noch zu.
Häufig sei eine Hebamme für
die gleichzeitige Betreuung mehrerer Frauen zuständig. Die
fehlende
Betreuungszeit führt nach Ansicht der Delegierten zu
unnötigen
Interventionen wie Geburtseinleitungen und
Periduralanästhesien. In
diesem Zusammenhang wurde auch darüber diskutiert, ob die
personelle
Unterbesetzung der Kreißsäle Einfluss habe auf die
nach wie vor
steigenden Kaiserschnittzahlen auf bislang ca. 30 % im
Bundesdurchschnitt.
Die Delegierten waren sich einig
darin, dass die
Gesetzgebung für eine nachhaltige Krankenhausfinanzierung zu
sorgen
habe. Wer will, dass in den Krankenhäusern gute Arbeit
geleistet wird,
muss für die entsprechende Finanzierung und für
genügend Personal
sorgen, so der Tenor. Für die Hebammen war auch klar, dass die
Priorisierung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte in der Geburtshilfe
ein Ende nehmen müsse. Deshalb forderten die Delegierten ihren
Hebammenverband im Namen der 17.000 Mitglieder dazu auf,
weiterhin im
Schulterschluss mit ver.di und dem Bündnis zur
„Rettung der
Krankenhäuser“, aktiv zu bleiben.
Pressestelle des
Deutschen Hebammenverbandes e.V.
Dr. Edith Wolber
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3 in 74909 Meckesheim
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Betriebskosten
für Geburtshäuser gesichert
Mit sofortiger
Wirkung: Betriebskosten für
Geburtshäuser gesichert
Die Würfel sind gefallen! Seit Jahren wurde um eine sichere
Finanzierung der Geburten im Geburtshaus durch die Krankenkassen
gerungen. Nun ist es endlich soweit.
Am 27. Juni 2008 wurde durch die gemeinsame Schiedsstelle der
Spitzenverbände der Krankenkassen und der
Hebammenvertreterinnen ein Vertrag zur Übernahme der
Betriebskosten durch die Krankenkassen beschlossen. „Wir sind
glücklich und erleichtert über diese
Regelung“, so Helga Albrecht, die Präsidentin des
Deutschen Hebammenverbandes (BDH e.V.). Durch unsere Beharrlichkeit in
den Verhandlungen haben jetzt alle Frauen die Möglichkeit ihr
Kind in einem Geburtshaus zu gebären, denn ab sofort
entfällt die Unsicherheit bei der Kostenübernahme
für eine Geburt im Geburtshaus. Darüber
hinaus“, so die Präsidentin weiter,
„sichert das Urteil der Schiedsstelle den
Geburtshäusern einen festen Platz im bundesdeutschen
Gesundheitssystem“.
Dr. Edith Wolber
Pressereferentin beim
Deutschen Hebammenverband (DHV e.V.)
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3
74909 Meckesheim
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Hebammengebührenverordnung
2007
Der folgende Text wurde mit der freundlichen Unterstützung der
Firma HebRech erstellt.
In letzter Sekunde
wurde der neue
Gebührenvertrag rechtskräftig!
Den Vertragstext mit Erläuterungen kann man einsehen unter www.hebammenverband.de
->Aktuelles und
unter www.hebrech.de
->Dokumente.
Er besteht aus drei Dokumenten, die auch hier als pdf vorliegen:
• Vertrag über die Versorgung mit
Hebammenhilfe ab 01.08.2007
• Hebammen-Vergütungsvereinbarung
(Anlage 1) ab Seite 5 gibt es die
Vergütungstabelle ;-)
• Abrechnung
von Hebammenleistungen (Anlage 2)
Hier das Wichtigste in Kürze:
• Die neuen Gebühren gelten für alle
erbrachten Leistungen ab 1.8.2007.
• Rechnungen mit den neuen Gebühren können
jedoch frühestens am 15.9.2007 an die Kassen geschickt werden.
• Alte und neue Gebühren müssen in
getrennten Rechnungen erfasst werden
Für
Fälle, in denen Hebammen in diesen sechs Wochen dringend
Einnahmen
benötigen, hat Frau Selow vom Deutschen Hebammenverband mit
den Kassenvertretern
folgende Übergangsregel klargestellt:
Bei Rechnungseingang bis zum 14.09.2007 können Leistungen im
Zeitraum vom 1.8.2007 bis 14.9.2007 nach der alten GebO abgerechnet
werden. Hierbei verzichtet man jedoch auf die höheren
Sätze,
die in diesem Zeitraum möglich wären. Eine
Nachberechnung ist
nachträglich nicht möglich. Wir empfehlen, von dieser
Übergangsregel in den letzten Tagen nicht mehr Gebrauch zu
machen,
denn es ist möglich, daß die ein oder andere Kasse
ihre
Systeme bereits vor dem 15.9.2007 umstellt.
• Quittungs-Pflicht:
• Ab 15.9.2007 müssen die meisten
Leistungen per
Unterschrift von der Betreuten quittiert werden (für
telefonische
Beratungen wird keine
Quittung nötig sein). Bis
Mitte September sollen die
notwendigen Quittungs-Formulare fertiggestellt und Details verhandelt
sein.
• Leider können die Kassen bis
heute keine gescannten
Unterlagen auf elektronischem Wege annehmen. Daher ist es notwendig,
die Quittungen
per Post an die Belegannahmestellen
der Kassen zu schicken.
In den Gebührenverhandlungen wurde den Hebammenvertretern
gesagt,
daß die Quittungsformulare gescannt in elektronischer Form an
die
Kassen geschickt werden könnten. Dazu ist heute definitiv
keine
Kasse in der Lage, da die notwendige Spezifikation in der 'Technischen
Anlage' zwar 1999 begonnen wurde, aber bis heute noch nicht fertig
gestellt ist. Die Kassenverbände haben geplant, dieses Thema
in
den nächsten Jahren wieder auf die Tagesordnung zu bringen.
Eine
Sonderlösung für einzelne Berufsgruppen wird es m.E. (Christoph
Zimmermann) nicht geben.
Die Form der Quittungen und das Verfahren ist noch nicht
abschließend geklärt und wird Thema von
Nachverhandlungen
sein (siehe Vertrag §18, Abs. 2, Satz 2 ff). Erst danach kann
gesagt werden, wie die Quittungen erfasst werden müssen, und
wie
und ab wann sie zu den Kassen kommen.
Die Gebühren gelten nur für Hebammen,
die dem Vertrag beigetreten sind!!!
• Mitglieder der Berufsverbände DHV/BfHD
können nur über ihren Verband beitreten.
•
Hebammen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, können
direkt
beim VdAK
beitreten. Dazu muss die Beitrittserklärung und das
Abfrageformular zusammen
mit Ihrer Hebammen-Anerkennungsurkunde an den VdAK (VdAK/AEV,
Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg) geschickt werden.
Beide
Formulare finden Sie auf der HebRech-Website.
• Privatrechnungen:
Mit der Gültigkeit der neuen Gebühren stellt sich die
Frage, wie es mit den Privatrechnungen weiter geht. Hier ist die Sache
etwas komplizierter, da in jedem Bundesland eine andere Regelung
herrscht:
• In Baden-Württemberg bleibt alles beim alten. In
B-W können Sie also Privatpatientinnen nahtlos weiter abrechen.
• In NRW, Niedersachsen, Hessen, Bremen und Bayern ist die
Situation
eindeutig: Es bleibt zunächst bei der alten
Gebührenordnung, die sich
auf den Stand vom 24.7.2004 bezieht. In diesen
Ländern ist damit zu rechnen, daß es bald eine
angepaßte
Gebührenordnung geben wird.
Bis dahin kann in diesen Ländern ohne Unterbrechung
über den 1.8.2007 hinaus weiter abgerechnet
werden.
• In allen anderen Bundesländern
ist die Situation rechtlich unklar, da sich die aktuelle Privat-GebO
auf die jeweils gültige GESETZLICHE
Kassen-GebO bezieht. Da es nun keine gesetzliche Kassen-GebO
mehr gibt, gibt es ab
1.8.2007 keine Privat-GebO mehr!! Diese Gesetzeslücke
wird erst geschlossen, wenn eine neue Privat-GebO
verabschiedet wird. Bis die Situation gesetzlich
geregelt ist, können Sie Privatrechnungen
wahlweise nach der alten GebO oder dem neuen
Gebührenvertrag abrechnen. Beides ist zwar
nicht ganz korrekt, aber es gibt zur Zeit keine
eindeutige Lösung.
Hierzu gibt es noch ein Schreiben vom Deutschen
Hebammenverband.
HebRech-Kundinnen erhalten wie gewohnt alle Neuerungen
mit der nächsten Update-CD oder per online-update unter www.hebrech.de.
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Geringere
Kosten für werdende Eltern
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz stärkt
außerklinische Geburtshilfe
Außerklinische
Geburtshilfe in
Geburtshäusern wird künftig auch im Rahmen der
gesetzlichen
Krankenkassen (GKV) finanziell anerkannt. Grund dafür ist eine
bisher weitgehend unbemerkte Veränderung im Rahmen der
Gesundheitsreform. Danach können die Betriebskosten von
Geburtshäusern ab dem Inkrafttreten am 01.04.2007 erstmals mit
der
Krankenkasse abgerechnet werden. Der Vorteil für die Eltern:
Sie
müssen nicht wie bisher die Betriebskosten bei ambulanten
Geburten
selbst zahlen; der Vorteil für das Gesundheitssystem: hoch
technologisierte Kreißsäle werden nicht mit gesunden
Schwangeren belegt, sondern sind frei für Geburten, die einer
besonderen Überwachung bedürfen. Der Bund Deutscher
Hebammen
e.V. (BDH) fordert jetzt die Krankenkassen auf, so rasch wie
möglich die entsprechenden Verhandlungen zur
Übernahme von
Betriebskosten von Geburtshäusern zu beginnen.
"Im Bereich der außerklinischen Geburtshilfe jedenfalls wird
die
Gesundheitsreform ihrem Titel gerecht", freut sich Helga Albrecht,
Präsidentin des größten deutschen
Hebammenverbandes BDH
in einer ersten Würdigung des
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Danach ist erstmals in der Geschichte des deutschen Gesundheitswesens
eine gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der
Betriebskosten
von hebammengeleiteten Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung geschaffen. Bisher wurden zwar bei
außerklinischen Geburten die Hebammenleistungen von den
Kassen
bezahlt, nicht aber, im Gegensatz zu den arztgeleiteten Kliniken, die
Kosten des Trägers. Eltern, die ihre Kinder selbstbestimmt zur
Welt bringen wollten, mussten dafür in die eigene Tasche
greifen.
Ein Paradoxon, schreibt doch auch die Berufsordnung die Hinzuziehung
einer Hebamme für jede Geburt vor, während eine
ärztliche Anwesenheit bei normalem Verlauf nicht notwendig ist.
"Kostensenkung und eine individuell betreute, entspannte Geburt sind
keine Widersprüche", so Albrecht wörtlich. Neben den
erheblich günstigeren Betriebskosten von
Geburtshäusern in
Relation zu Krankenhäusern wird so auch eine weitere
Trendwende
möglich: Die Abkehr von der Medikalisierung und
Pathologisierung
von Schwangerschaft und Geburt. Sie sei auch aufgrund der
höheren
Kostenerstattung in Kliniken zu begreifen. Eine Klinikgeburt wird von
den Krankenhausträgern immer öfter als Blankoscheck
verstanden. Seit der Umstellung auf DRG und die damit verbundene
Abrechnung nach Standardsätzen sank z.B. der Anteil
(kostengünstigerer) ambulanter Geburten von zuvor 10% auf fast
0%.
Auf der anderen Seite sind in den letzten Jahren, so aktuelle Zahlen
vom Statistischen Bundesamt, Kaiserschnitte kontinuierlich angestiegen.
Mit rund 28% liegt die heutige Kaiserschnittquote (1995: 18%) damit in
Deutschland doppelt so hoch wie die von der WHO für vertretbar
erachteten 10-15 Prozent-Rate.
Frauen haben sich, trotz notwendiger Eigenleistungen, diesem
Pathologisierungstrend bereits in der Vergangenheit entzogen. So stieg
auch im Jahr 2005 die Rate der außerklinischen Geburten: jede
50.
Frau entschied sich für eine Geburt außerhalb der
Klinik.
Seit 1987 haben sich in Deutschland rund 150 Einrichtungen
gegründet, die von Hebammen geleitete Geburtshilfe anbieten.
Neben
der "reinen" Geburtshilfe kümmern sie sich um Beratung und
Betreuung während Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit.
Abgerundet werden diese Leistungen durch ein breites Angebot
familienorientierter Bildung. "Wir freuen uns", so die
Präsidentin, "wenn künftig mehr Kinder in einer guten
Atmosphäre zur Welt kommen. Und wir wissen, daß es
viele
Eltern schätzen, wenn Schwangerschaft, Geburt und der Start in
die
Elternzeit vertrauensvoll von Hebammen begleitet wird."
19.02.2007
Wenn Sie diese Pressemitteilung ausdrucken möchten steht hier
ein pdf-Dokument bereit.
Deutscher Hebammenverband e.V.
Dr. Edith Wolber
Pressereferentin
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3
74909 Meckesheim
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Daß
Ultraschall nicht harmlos ist, ist seit Jahren bekannt
Das ist nichts Neues.
Es gibt seit Jahren Forschungsergebnisse aus aller Welt, die uns
zeigen, daß wir weltweit
fahrlässig und völlig unbedarft im Mutterleib
unzählige
Versuchslabore eingerichtet haben.
Es gibt durchaus schon Forschungen, die Wachstumsstörungen
belegen.
Das ist z.B. das Ergebnis einer Studie mit 2834 Schwangeren:
In der Gruppe, in der häufig sonographiert wurde, traten
vermehrt
intrauterine Wachstumsstörungen auf. Die Zahl der
wachstumsretardierten Feten war in der mehrmals sonographisch
untersuchten Gruppe um ein Drittel erhöht. Und das, obwohl
sich
die beiden Studienkollektive bezüglich Risikofaktoren
für
intrauterine Wachstumsretardierung nicht unterschieden.
Seit den frühen neunziger Jahren haben amerikanische Forscher
aufgezeigt, daß durch die Ultraschallgewebeheizung Blutungen
in
Mäusedärmen verursacht wird. Wissenschaftler der
Universität Dublin haben belegt, daß "Scans"
Veränderungen
in den Zellen hervorrufen, was jahrelang immer bestritten wurde.
Forscher haben bewiesen, daß Ultraschall chemische Reaktionen
auslösen kann. Die Erbsubstanz DNA sowie Eiweiße
können
zersetzt werden.
Diese Studien veranlassten immerhin das National Institute of Health
(die amerikanische Gesundheitsbehörde) 1984 zu der
Stellungnahme,
daß Routine-Ultraschall z.Zt. nicht empfohlen werden kann.
Es gibt auch Studien, die zeigen, daß
Ultraschalluntersuchungen feine
Gehirnschäden verursachen können.
Gemäß einer
Studie an 2000 Babys, die vom „Nationalen Zentrum
für fötale
Medizin in Trondheim" durchgeführt wurde, konnte festgestellt
werden, daß Babys, die routinemäßig mit
Ultraschall
untersucht wurden, eine 30 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit
hatten, linkshändig zu werden, als die ohne US. Und es gibt
auch
Belege aus Australien, daß die Zahl wachstumsgehemmter Babys
sich um
ein Drittel erhöht!
Kanadier sprechen von "verspätetem Sprechen", Professor James
Campbell, ein Ohren-, Nasen- und
Kehlkopfspezialist, faßt zusammen: "Es sollte die
Möglichkeit
feiner mikroskopischer Änderungen bedacht werden, wenn
neuronales
Gewebe Ultraschallwellen ausgesetzt wird!"
Bei uns legen Im Durchschnitt sechsmal pro Schwangerschaft die
Frauenärzte den Schallkopf auf den Bauch.
Wenn die Befürworter der Ultraschalltechnik darauf verweisen,
daß
seit Einführung der Methode vor 25 Jahren keine
Schädigungen
beim Menschen nachgewiesen wurden, dann muss das allerdings nichts
heißen.
Wie wir das zum Beispiel von den Röntgenstrahlen her
wissen, haben diese durch ihr fast 100-jähriges Bestehen noch
nichts
von ihrer Gefährlichkeit verloren und durch sie sterben noch
immer
jährlich 40 000 Menschen. Die gesamte Geschichte der Medizin
beweist das
Unglaubliche für eine ernst genommen werden wollende Form der
Krankheitsbehandlung: Ärzte machen erst mal munter drauf los,
mit
dem, was die Menschen beeindruckt und allem, was neu auf den Markt der
Eitelkeiten kommt: Jahrzehnte später stellt sich das dann als
schrecklich schadenverursachend heraus. (Unglaublich, aber wahr: In
meiner Kindheit stand noch in jedem besseren Schuhgeschäft ein
Röntgengerät für
Kinderfüße.)
Fest steht auch: Ultraschalluntersuchungen wurden weltweit
eingeführt, ohne daß langfristige Studien
durchgeführt
wurden, die belegen, daß diese Beschallung
ungefährlich ist. Und
tatsächlich zeigen einige Studien, daß es mit
Ultraschall sogar
wahrscheinlicher ist, sein Baby zu verlieren. Eine Studie des
"Königin Charlotte Krankenhauses" in London fand
nämlich
heraus, daß Frauen, die eine Doppler-Ultraschall-Untersuchung
hatten,
eine größere Wahrscheinlichkeit hatten, ihre Babys
zu
verlieren, als jene, die nur die "standard neonatale Behandlung"
erhielten. Eine Untersuchung mit Doppier- oder Duplex-Geräten
bedeutet generell ein noch größeres Risiko.
"Natürlich" hat man Ultraschall auch an Tieren getestet. Die
Röntgenologin Doreen Liebeskind vom Albert Einstein College
hat in
einer vielzitierten Studien festgestellt, daß Ultraschall
Veränderungen im Zellaussehen und in der Mobilität
der
Zellen, abnormalen Zellwuchs und abnormale Chromosomen hervorruft, von
denen einige auf die nächste Generation weitergegeben werden.
Robert
Bases, der Leiter des Colleges, sagte, daß es eine
"verwirrende
Ansammlung von Ultraschallbioeffekten in über 700
Veröffentlichungen seit 1950" gab und fügte hinzu,
daß Dr.
Liebekinds Ergebnisse von vier unabhängigen Laboratorien
bestätigt wurden!
Alles in allem ist Ultraschall eine sehr
fragwürdige Diagnosemethode und schon gar kein
Familienspaß.
Dr. Edith Wolber
Pressereferentin beim
Deutschen Hebammenverband
Tel: 06226 - 82 86 oder - 429 400
eMail: wolberdietrich@t-online.de
Bergstraße 3
74909 Meckesheim
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Weniger
Entzündungen
durch natürliche Geburt?
Hamburg (ots) - Eine
natürliche Geburt
ist im Vergleich mit dem
Kaiserschnitt gesundheitlich möglicherweise vorteilhaft
für
das Kind.
Wie das Magazin GEO in seiner Juli-Ausgabe berichtet, werden
Neugeborene dabei gegen jene Bakterien immunisiert, die zum Aufbau
ihrer Darmflora nötig sind. Das hat ein schwedisch-deutsches
Forscherteam um Mathias Hornef und Michael Lotz von der
Universitätsklinik Freiburg bei Versuchen mit Mäusen
herausgefunden.
Beim Weg durch den Geburtskanal schluckt der Fötus bakterielle
Bestandteile der mütterlichen Darmflora, die eine wesentliche
Rolle
bei der Verdauung spielen. Doch die Rezeptoren der Darmepithel-Zellen
müssen erst lernen, die Bakterien als "gute Nachbarn" zu
tolerieren.
Dies geschieht, zumindest bei Mäusen, normalerweise zum
Zeitpunkt
der natürlichen Geburt. Denn während das Darmepithel
bei per
Kaiserschnitt entbundenen Tieren sehr heftig reagierte, wenn man es
den bakteriellen Reizen aussetzte, stießen die Freiburger
Mikrobiologen im Darm von natürlich geborenen Mäusen
auf
Spuren einer
gerade überstandenen, aber harmlosen Immunreaktion.
Vermutlich sind die Ergebnisse auf Menschen übertragbar: Durch
Kaiserschnitt entbundene Kinder leiden häufiger an
Verdauungsproblemen und Darmentzündungen als regulär
zur Welt
gekommene Babys.
Das aktuelle GEO-Heft umfasst 156 Seiten, kostet 6,- Euro und
erscheint am 19. Juni 2006.
Originaltext:
Gruner+Jahr, GEO
Maike Pelikan
GEO Marktkommunikation
20444 Hamburg
Tel.: 040/3703-2157
eMail: pelikan.maike@geo.de
GEO im Internet: www.GEO.de
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Jährlich
sterben
sieben Millionen Neugeborene
LONDON - In den
Entwicklungsländern
sterben jährlich sieben Millionen Babys im ersten Monat ihres
Lebens. Zwei Millionen Neugeborene sterben noch am Tag ihrer Geburt,
eine Million überlebt die erste Woche nicht, weitere vier
Millionen sterben im ersten Monat.
Dies geht aus einer Studie der britischen Nichtregierungsorganisation
"Save the Children" hervor. Der Tod Neugeborener sei in den meisten
Fällen auf vermeidbare Ursachen wie Infektionen und
Untergewicht
zurückzuführen, sagte die "Save the
Children"-Vorsitzende
Jasmine Whitbread.
Die Kindersterblichkeit könne schon durch "einfache Techniken"
wie
Tetanusimpfungen und den Einsatz ausgebildeter Hebammen um 70 Prozent
gesenkt werden. Insgesamt zehn Millionen Kinder erleben gemäss
der
Studie das fünfte Lebensjahr nicht.
Zwar seien im vergangenen Jahrzehnt erste Erfolge gegen Kindstode vor
dem fünften Lebensjahr zu verzeichnen, die hohe Todesrate
unter
Neugeborenen sei jedoch "eines der am stärksten
vernachlässigten Gesundheitsprobleme der Welt", sagte
Whitbread.
In manchen Ländern warteten die Eltern teilweise monatelang
mit
der Wahl eines Kindsnamens, weil sie einen möglichen Tod des
Nachwuchses einkalkulierten.
Whitbread forderte die internationale Gemeinschaft zu
verstärkten
Anstrengungen auf, die Hygiene und den Impfschutz in den
Entwicklungsländern zu verbessern. Frauen müssten
besseren
Zugang zu Bildung, Nahrung und Verhütungsmitteln erhalten.
Die Organisation untersuchte in ihrer Studie die Lage von
Müttern
in 125 Ländern weltweit. Am schlimmsten ist die Situation
demnach
in Niger. Am geringsten war die Kleinkinder-Sterblichkeit bereits zum
siebten Jahr in Folge in Schweden, gefolgt von den anderen
skandinavischen Ländern.
aus:
Tagesanzeiger, Online, Zürich 10.5.06
Dr. Edith Wolber
Pressereferentin beim
Deutschen Hebammenverband
Tel: 06226 - 8286 oder 429400
eMail: edithwolber-bdh@web.de
Bergstraße 3
74909 Meckesheim
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ELEKTRONISCHE
ABRECHNUNG
Liebe Kolleginnen!
Die papierlose Abrechnung kommt, ja!
Aber sie ist noch nicht da!
Soll heißen: Noch sind die Datenwege nicht abgesichert, noch
sind
auch die Krankenkassen nicht so weit.
Auch die Benutzung von Abrechnungsstellen kann erst anfangen, wenn der
Datentransfer dorthin sicher verschlüsselt
stattfinden
kann.
Also:
die elektronische Abrechnung kann erst benutzt
werden, wenn
a) die einzelne Krankenkasse signalisiert hat,
für die Verarbeitung
elektronischer Rechnungen gerüstet
zu sein und
b) der Datentransfer zu den Krankenkassen direkt
oder aber zu
einer Abrechnungsstelle sicher verschlüsselt
stattfinden
kann
Bis diese beiden Punkte umgesetzt sind
• schreiben Sie bitte weiter Rechnungen in
althergebrachter
Papierform,
• schicken diese direkt zu den Krankenkassen und
• kaufen nicht überstürzt Computerprogramme.
An dieser Stelle informieren wir Sie weiter!
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Stellungnahmen
des Deutschen Hebammenverbandes
als pdf
•
Empfehlung
für
Schwangerenvorsorge durch Hebammen,2004
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Empfehlungen
zur
Zusammenarbeit von Hebamme und Ärztin/ Arzt in der
Geburtshilfe, 04/2001
•
Die
Familienhebamme Ergebnisbericht der AG Familienhebammen, 2004
Das Copyright liegt bei allen genannten Schriften beim Deutschen
Hebammenverband Karlsruhe.
Sollten Sie sich Auszüge ausdrucken wollen, stellen Sie bitte
Ihren Drucker wunschentsprechend ein (z.B. Seite 12-17, nur s/w).
Alle Schriften sind auch beim Deutschen Hebammenverband in Karlsruhe zu
bestellen:
Regine Knobloch
Telefon 0721-98189-11
e Mail: knobloch@bdh.de
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